Um einen Bootsurlaub auf einem Hausboot oder einer Motoryacht auf den Gewässern der Mecklenburgischen Seenplatte zu machen, brauchen Sie nicht zwingend den Sportbootführerschein Binnen.
Hier einige Informationen dazu:
Führerschein:
Wer auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Sportboot von weniger als 15 m Länge mit einer Motorleistung von mehr als 15 PS führen will, muss den Sportbootführerschein-Binnen besitzen.
Bestimmungen zum Sportbootführerschein Binnen:
Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 15 m und einer Maschinenleistung von mehr als 15 PS.
Charterbescheinigung ( Charterschein ) :
Mit einer Charterbescheinigung dürfen Sie auf bestimmten Binnengewässern in Deutschland ein gemietetes Hausboot auch ohne Sportbootführerschein fahren – allerdings generell nur am Tage. Für einige der besonders ausgewiesenen Gewässer gelten weitere Sicherheitsvorschriften, etwa der Schwimmwestenzwang und ein Fahrverbot ab Windstärke 4.
Die Charterbescheinigung erhalten Sie nur für gemietete, bis höchstens 12 Personen zugelassene Hausboote mit einer gültigen Haftpflichtversicherung, einer Länge von weniger als 15 Metern und einer möglichen Geschwindigkeit von höchstens 12 km/h.
Aussteller ist der Bootsvermieter, nachdem er (oder ein anderer Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen und Kenner des Fahrtgebietes) den Gast mindestens drei Stunden in die Bootsführung eingewiesen hat. Die Bescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit.
Führerscheinfrei:
Mieten Sie ein Hausboot oder eine Motoryacht unter 12 m und mit einer Motorleistung von max.
15 PS, so sind diese führerscheinfrei. Sie brauchen also weder den Sportbootführerschein Binnen noch einen Charterschein.
Als Vermieter führt Yachtcharter Service Mirow natürlich in diesem Fall eine ausführliche Chartereinweisung in Theorie und Praxis durch.
Ein Beispiel:
Das vordere Boot (Saga 27) ist führerscheinpflichtig. Es ist zwar unter 15 m lang (ca. 9m), hat aber eine Motorleistung von 30 PS oder mehr. Dieses Boot könnte nur mit Charterschein vermietet werden, falls kein Führerschein vorhanden ist.
Das hintere Boot ist ein Hausboot (Voyager 780) mit einer Motorisierung von 8 PS.
Dieses Boot ist führerscheinfrei und es ist auch kein Charterschein erforderlich.
Sonstiges:
Die in der ehemaligen DDR erworbenen Scheine zum Führen von Sportbooten gelten in Deutschland uneingeschränkt weiter. Je nach eingetragenem Fahrtgebiet können sie in die Sportbootführerscheine-See und/oder -Binnen umgeschrieben werden. Für Fahrten ins Ausland wird eine Umschreibung empfohlen, für Fahrten in den Niederlanden ist sie sogar notwendig. Umschreibungen nehmen der Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) und der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) vor.
Quelle: Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung